Corona-Soforthilfe - Lebenshaltungskosten und Rückzahlung
Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen einmalig einen pauschalen Betrag für die Monate März und April von insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten oder einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen.
Voraussetzungen:
- (erstmalige) Antragstellung im März oder April.
- keine Beantragung von ALG II (Grundsicherung) für März oder April.
- keine Bewilligung des Sofortprogramms für Künstlerinnen und Künstler.
Abrechnungsmodus: Einstellung eines Betrages von einmalig insgesamt 2.000 Euro bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses im Verwendungsnachweis. Dazu erhalten alle Zuschussempfänger ein Schreiben mit einem entsprechenden Vordruck sowie einer Ausfüll-Anleitung.
Ich habe im März den Antrag auf Soforthilfe gestellt, aber nur für April ALG II bewilligt bekommen. Kann ich 1.000 € für die Lebenshaltungskosten im März geltend machen?
Nein, es können nur 2.000 € als Pauschale geltend gemacht werden, sofern für die Monate März oder April kein ALG II bewilligt wurde.
Darf ich die 2.000 Euro für jeden Monat ansetzen?
Nein. Die 2.000 Euro werden pauschal für die Monate März & April gewährt.
Ich habe im März/April ALG II beantragt. Mein Antrag wurde abgelehnt. Darf ich von der Vertrauensschutz-Lösung profitieren?
Ja, da die Grundsicherung für die Monate März und April nicht bewilligt wurde.
Was gilt bei einer GbR mit mehreren selbstständigen Partnern?
GbRs dürfen nur einen Antrag stellen. Entsprechend ist die Entnahme von 2.000 Euro einmal pro GbR möglich.
Mein Partner in der GbR erhält die Grundsicherung. Ich (der Antragsteller) jedoch nicht. Kann ich für unsere GbR einmalig 2.000 Euro entnehmen?
Ja.
Wie sind meine Lebenshaltungskosten im Mai zu decken?
Die Soforthilfe ist nur für betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen gedacht. Lebenshaltungskosten sind nach dem Willen des Bundes durch die Grundsicherung zu decken, die im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gewährt wird.
Am Ende des Bewilligungszeitraums werden alle Soforthilfeempfänger angeschrieben und gebeten, zu überprüfen, ob eine Überkompensation vorgelegen hat. Der Nachweis der Verwendung der Soforthilfe erfolgt unter Zuhilfenahme eines Vordrucks, den alle Zuschussempfänger in einem gesonderten Schreiben (inkl. Ausfüll-Anleitung) rechtzeitig erhalten. Dazugehörige Unterlagen sind 10 Jahre lang aufzubewahren.
Quelle und weitere Informationen: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020