
Details zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe veröffentlicht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat Details zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe (Umsatzerstattung für den Monat November 2020) veröffentlicht.
Die Eckdaten zum Programm finden Sie unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201105-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november-details-der-hilfe-stehen.html
Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 € Förderung beantragen, können diese Beantragung selber durchführen. In allen anderen Fällen muss der Antrag wie bei der Überbrückungshilfe durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten in allen Konstellationen wieder beratend und unterstützend zur Seite.