Einreichung von Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2019

Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 muss bei der Bearbeitung durch einen Steuerberater spätestens bis zum 28.02.2021 dem Finanzamt eingereicht werden. Um eine fristgerechte Bearbeitung in unserem Haus zu ermöglichen, bitten wir uns die Unterlagen spätestens bis zum 10.10.2020 einzureichen. Da erfahrungsgemäß in den letzten Wochen ein sehr starkes Aufkommen an Einreichungen zu verzeichnen ist, müssen wir dann bei der Bearbeitung strikt nach Eingang der Unterlagen vorgehen.

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