
Hilfen für Zahnärzte und Therapeuten (Corona)
Therapeuten, Zahnärzte und besondere Rehaeinrichtungen, die Corona-bedingt einbrechende Patientenzahlen verzeichnen, erhalten Unterstützung durch einen finanziellen Schutzschirm.
Heilmittelerbringer wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten erhalten 40% der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss.
Zahnärzte bekommen zunächst 90% der Vergütung aus dem letzten Jahr. Es handelt sich um eine Liquiditätshilfe, die zurückzuzahlen ist.
Einrichtungen des Müttergenesungswerks und gleichartige Einrichtungen erhalten wie zuvor schon stationäre Rehabilitationseinrichtungen gem. § 111d SGB V 60% ihrer Einnahmeausfälle.
Die Regelungen treten mit dem 5. Mai 2020 in Kraft.
Bereits im März sind Regelungen zu Ausgleichszahlungen für Vertragsärzte und -psychotherapeuten nach § 87a Abs. 3b S. 3 SGB V in Kraft getreten (sog. Schutzschirm für Praxen).