Die News zu Buchholtz & Luft im Überblick

Sehr geehrte Mandanten,

momentan erreichen Sie uns auf allen gewohnten Wegen zu den bekannten Geschäftszeiten. Aufgrund der besonderen Gefährdungslage durch das Sars-CoV-2-Virus haben alle Mitarbeiter die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Es kann daher ggf. zu Einschränkungen in der direkten Kommunikation kommen, für die wir um Verständnis bitten.

Wir werden Sie wie gewohnt bei allen Anliegen unterstützen.

Ihr Team von
Buchholtz & Luft

Von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, können auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen.

Um eine fristgerechte Bearbeitung in unserem Haus zu ermöglichen, bitten wir uns die Unterlagen spätestens bis zum 10.10.2020 einzureichen.