Die News zu Buchholtz & Luft im Überblick

Sehr geehrte Mandanten,

momentan erreichen Sie uns auf allen gewohnten Wegen zu den bekannten Geschäftszeiten. Aufgrund der besonderen Gefährdungslage durch das Sars-CoV-2-Virus haben alle Mitarbeiter die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Es kann daher ggf. zu Einschränkungen in der direkten Kommunikation kommen, für die wir um Verständnis bitten.

Wir werden Sie wie gewohnt bei allen Anliegen unterstützen.

Ihr Team von
Buchholtz & Luft

Wenn Eigentümer ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen, fällt auf den Gewinn grundsätzlich Einkommensteuer an, außer wenn seit dem Kauf zehn Jahre vergangen ...

Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat Hinweise gegeben, welche Prüfungsschwerpunkte ihre Finanzämter für den Veranlagungszeitraum 2020 haben. U. a. ...

Eine Lehrerin machte Aufwendungen für ihr häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend, die mit dem Höchstbetrag von 1.250 Euro anerkannt wurden. Das ...

Bei der Außenprüfung eines Imbisses kam der Betriebsprüfer zu der Einschätzung, dass die Aufzeichnungen über die Höhe der Einnahmen im Prüfungszeitraum grob...